A wie Altgeräte

spielplatzlexikon

A WIE ALTGERÄTE

Altgeräte

Die aktuelle Regelung in der DIN EN 1176 lautet:
Die von 1985-1998 geltende DIN 7926 ist weiterhin Sicherheitsmaßstab für die Produktion aus dieser Zeit. Die Geräte sind grundsätzlich zur weiteren Benutzung geeignet. 
Es hat sich aber gezeigt, dass bei einigen dieser Norm entsprechenden Geräten die nach neueren Sicherheitserkenntnissen geforderten Maße zum Schutz vor Fangstellen wie z.B. für Kleidung und für den Hals nicht erfüllt sind. 
Geräte, die vor 1985 hergestellt wurden und weder der DIN 7926 noch der DIN EN 1176 entsprechen, müssen komplett entfernt werden.
Bei Änderungen oder Reparaturen von Geräten, die mit früheren Normenteilen übereinstimmen, ergibt sich folgende Situation:
Wenn z.B. an einem Turm, der nach den Anforderungen der damaligen DIN 7926 produziert wurde, einzelne Sprossen einer Brüstung morsch wären, dürften diese Sprossen 1:1 ausgetauscht werden. 
Ebenso dürfen Altgeräte, die der DIN 7926 entsprechen, auch komplett an einen anderen Standort versetzt werden, wenn dabei die neuesten Vorschriften bezüglich Fallraum und Fallschutz eingehalten werden.

Alterszuordnung

Die Spiel-, Sport- und Freizeitplätze sowie deren Spielanlagen und Geräte werden in der Planungsphase in folgende Altersgruppen aufgeteilt:

Kleinkindbereich für 0–6-Jährige: 
nutzbare Spielfläche von mindestens 150 Quadratmeter, mindestens ausgestattet mit Sandkasten, Rutschen und einer Schaukel

Allgemeine Spielplätze für 6–12-Jährige: 
nutzbare Spielfläche von mindestens 2.000 Quadratmeter, ausgestattet mit unterschiedlichen Kletterkombinationen, Drehscheiben, Ballspielplätzen, Sandflächen, Hügel, Flächen für freies naturnahes Spiel, Tobeflächen, Bolzplätze

Spielplätze für 12–18-Jährige: 
Kletterwände, Ballspielbereiche einschließlich Tischtennisplatten, Skateeinrichtungen, gesonderte Sitzplatzgruppen fürs Plaudern, Flächen für freies und naturnahes Spiel; weitere Flächen für Sport und zum Kräfte messen; Jugendtreffpunkte

Aufprallfläche

Die Bodenfläche, auf die ein Benutzer nach dem Sturz durch den Fallraum, auftreffen kann, nennt sich Aufprallfläche und unterliegt spezifischen Bedingungen.
Länge der Aufprallfläche (m) = (2/3 der freien Fallhöhe) + 0,5 m

Abenteuerspielplatz

Eingezäunte, gesicherte Spielplätze, die entsprechend den pädagogischen Grundsätzen betrieben und personell ausgestattet sind.

Angemessenes Maß an Stoßdämpfung

Die Eigenschaft einer Oberfläche, über die notwendige Stoßdämpfung für eine festgelegte frei Fallhöhe zu verfügen, die Folgendem entspricht:
a.) Tabelle 4 einschließlich Siebverfahren nach EN 933-1
b.) EN 1177
c.) anderen geeigneten Möglichkeiten der Verifizierung, z.B. wertorientierte Beurteilung für Rasen/ Oberboden

Absturzsicherung

Es sind unterschiedliche Arten der Absturzsicherung von erhöhten Plattformen erforderlich. Die Art der Sicherung hängt von der freien Fallhöhe sowie der Art des Gerätes, ob dieses leicht zugänglich ist oder nicht, ab.

Handläufe, Geländer oder Brüstungen an Rampen oder Treppen, müssen an der niedrigsten Stelle beginnen. 

Absturzsicherung für leicht zugängliche Geräte:

Absturzsicherung für nicht leicht zugängliche Geräte:

Alle Maße in mm.

Legende:
1 stoßdämpfender Boden
2 Brüstung erforderlich
3 Geländer erforderlich

Es handelt sich um eine allgemeine Absturzsicherung, wo keine erzwungene Bewegung vorhanden ist.