B wie Bestandsschutz

spielplatzlexikon

B WIE BESTANDSSCHUTZ

Bestandsschutz


Das Thema Bestandsschutz wird unter A – Altgeräte näher erläutert.

Bodenklassen nach Din 18300

Boden und Fels werden ensprechend ihrem Zustand beim Lösen in Klassen eingestuft. Oberboden wird unabhängig von seinem Zustand beim Lösen im Hinblick auf eine besondere Behandlung als eigene Klasse aufgeführt.

Klasse 2: Fließende Bodenarten
Bodenarten, die von flüssiger bis breiiger Konsistenz sind und die das Wasser schwer abgeben.

Klasse 3: Leicht lösbare Bodenarten
Sande, Kiese und Sand-Kies-Gemische mit höchstens 15% Masseanteil an Schluff und Ton mit Korngrößen kleiner 0,063 mm und mit höchstens 30% Masseanteil an Steinen mit Korngrößen über 63 mm bis 200 mm. 

Klasse 4: Mittelschwer lösbare Bodenarten
Gemische von Sand, Kies, Schluff und Ton mit mehr als 15% der Korngröße kleiner als 0,06 mm.

Klasse 5: Schwer lösbare Bodenarten
Bodenarten nach den Klassen 3 und 4, jedoch mit mehr als 30% Steinen. Bodenarten mit höchstens 30% Masseanteil an Blöcken der Korngröße über 200 mm bis 630 mm. Ausgeprägt plastische Tone, die je nach Wassergehalt weich bis halbfest sind.

Klasse 6: Leicht lösbarer Fels und vergleichbare Bodenarten
Felsarten, die einen inneren mineralisch gebundenen Zusammenhalt haben, jedoch stark klüftig, brüchig, bröckelig, schiefrig, oder verwittert sind, sowie vergleichbare feste oder verfestigte Bodenarten, z.B. durch Austrocknung, Gefrieren, chemische Bindungen. 

Brüstung

Eine Vorrichtung, die den Absturz und das Hindurchrutschen des Nutzers verhindern soll. Brüstungen müssen mit Ausnahme von Zu- und Ausgangsöffnungen, die für jedes Spiel nötig sind, die Plattform vollständig umgeben. Die Breite von Zu- und Ausgangsöffnungen in Brüstungen muss bei horizontaler Messung an einem beliebigen Punkt eine freie Öffnung von höchstens 500 mm haben (siehe Bild 1), es sei denn, über der Öffnung ist ein Geländer vorhanden (siehe Bild 1 und 2). Bei Treppen, Rampen, Brücken usw. die zusätzliche Brüstungen als Teil ihrer Konstruktion haben, darf die Breite der Ausgangsöffnung in der Brüstung nicht größer sein als die Breite dieser Spielelemente.

Es dürfen keine dazwischen liegenden horizontalen Querstangen oder Holme vorhanden sein, die von Kindern beim Versuch zu klettern als Auftritt verwendet werden können. Die Ausführung der Oberkante der Brüstung sollte Kinder nicht ermutigen, auf ihr zu stehen oder zu sitzen, noch sollte irgendein Füllwerk zum Klettern ermutigen.
Bei leicht zugänglichen Geräten müssen Brüstungen vorhanden sein, wenn die Plattform mehr als 600 mm über der Spielebene liegt (Bild 1). Bei nicht leicht zugänglichen Geräten muss eine Brüstung vorhanden sein, wenn die Plattform mehr als 2000 mm über der Spielebene liegt (Bild 2). Die Höhe, gemessen von der Oberfläche der Plattform, Treppe oder Rampe bis zur Oberkante der Brüstung muss mindestens 700 mm betragen. Öffnungen in der Brüstung, die den Zugang zu steilen Spielelementen ermöglichen, müssen den Anforderungen von steilen Spielelementen entsprechen. ‘Bei allen anderen Geräten dürfen Öffnungen in der Brüstung mit einem Geländer, die den Zugang zu steilen Spielelementen ermöglichen, nicht größer als 1200 mm sein (Bild 3).

Bild 1) alle schmalen Elemente

Bild 2) steiles Spielelement ist i.d.R. so breit wie die Öffnung

Bild 3) steiles Spielelement ist breiter als die Öffnung

Beschaffenheit des Gerätes

Holzgeräte müssen aus Holz mit geringer Splitterneigung hergestellt sein. Die Öberflächengüte von aus anderen Werkstoffen hergestellten Geräten (z.B. Glasfaser) darf ein Absplittern nicht zulassen.

Überstehende Nägel, frei herausragende Drahtseilenden oder spitze oder scharfkantige Teile dürfen nicht vorhanden sein. Raue Oberflächen sollten keine Verletzungsgefahr darstellen. Überstehende Bolzengewinde müssen dauerhaft abgedeckt sein bspw. mit Hutmuttern. Muttern und Schraubenköpfe, die weniger als 8 mm vorstehen, müssen gratfrei sein.

Ecken, Kanten sowie überstehende Teile, die mehr als 8 mm herausragen, nicht durch benachbarte Flächen abgeschirmt sind und deren Abstand nicht mehr 25 mm zum Ende des überstehenden Teiles beträgt, müssen abgerundet sein. Der Radius der Abrundung muss mind. 3 mm betragen.

Ecken, Kanten sowie überstehende Teile mit einem Radius von weniger als 3 mm dürfen nur dann vorhanden sein, wenn sie nicht scharfkantig sind.