E wie Einfriedung

spielplatzlexikon

E wie Einfriedung

Einfriedung

Dichte Hecke, Zaun o.ä.
Spielplätze sind gegenüber Straßen, Gleiskörpern, tiefen Wasserläufen, Abgründen und ähnlichen Gefahrenquellen mit einer wirksamen Einfreidung zu versehen. Spitzen, scharfe Kanten, Stacheldraht ect. dürfen nicht verwendet werden. Die Einfriedung darf nicht als ergänzende Spieleinrichtung empfunden werden.

Achtung: GUV-SR 2002 fordert mind. 100 cm Höhe!

Entsorgung

Durch die Erstellung von Fundamenten und Fallschutz entsteht Aushub. Dies kann bauseits oder auf Anfrage durch uns entsorgt werden. Alte Spielgeräte sind fachgerecht zu entsorgen. Dies kann ebenfalls durch unser Unternehmen organisiert werden.

Erstabnahme nach DIN 1176 & 18034

EN 1176
Der Zweck dieser DIN besteht darin, ein geeignetes Spielniveau beim Spielen in, an oder um Spielplatzgeräte herum sicher zu stellen und gleichzeitig Aktivitäten und Eigenschaften zu fördern, die Kindern nützen, da diese wertvolle Erfahrungen liefern, die sie in die Lage versetzen, Situationen außerhalb der Spielplätze zu bewältigen.

Gültig für Spielgeräte,die für einzelne oder gemeinsame Nutzung durch Kinder vorgesehen sind. Ebenfalls gültig für Geräte und Elemente, die als Spielgeräte aufgestellt wurden, obwohl sie nicht als solche hergestellt sind. Schließt aber Geräte aus, die nach EN 71 und der Spielzeugrichtlinie als Spielzeug definiert sind.

Gilt nicht für Abenteuerspielplätze, mit Ausnahme von dort befindlichen Geräten.

Siehe auch Spielplatzprüfung

Erzwungene Bewegung

Eine durch das Spielgerät ausgelöste Bewegung, die einmal begonnen, durch den Nutzer nicht vollständig kontrolliert werden kann, bspw. bei Schaukeln, Rutschen, Karusselldrehung usw. Stürze gelten nicht als erzwungene Bewegung, da diese nicht durch das Gerät aufgezwungen werden, sondern dem Nutzer aus anderen Gründen geschehen.

Einmastgerät

Ein strukturbedingtes ungeschütztes Gerät, bei dem das Versagen eines Querschnitts (am Fundament bzw. an der Stützeinrichtung) katastrophal wäre. Als Einmastgerät bezeichnet man nicht nur eine Einrichtung mit einer einzigen Stütze, sondern auch diese, bei denen die Stabilität durch zweibeinige Bauteile oder Reihen von Bauteilen sichergestellt wird. Sehen Sie hierzu auch F – Fundamente.

Entflammbarkeit

Um der Brandgefahr und zugehörigen Gefährdungen vorzubeugen, dürfen Werkstoffe, die flächig abflammen, nicht verwendet werden.

Erzwungene Bewegung

Eine durch das Spielgerät ausgelöste Bewegung, die einmal begonnen, durch den Nutzer nicht vollständig kontrolliert werden kann, bspw. bei Schaukeln, Rutschen, Karusselldrehung usw. Stürze gelten nicht als erzwungene Bewegung, da diese nicht durch das Gerät aufgezwungen werden, sondern dem Nutzer aus anderen Gründen geschehen.

Einmastgerät

Ein strukturbedingtes ungeschütztes Gerät, bei dem das Versagen eines Querschnitts (am Fundament bzw. an der Stützeinrichtung) katastrophal wäre. Als Einmastgerät bezeichnet man nicht nur eine Einrichtung mit einer einzigen Stütze, sondern auch diese, bei denen die Stabilität durch zweibeinige Bauteile oder Reihen von Bauteilen sichergestellt wird. Sehen Sie hierzu auch F – Fundamente.

Entflammbarkeit

Um der Brandgefahr und zugehörigen Gefährdungen vorzubeugen, dürfen Werkstoffe, die flächig abflammen, nicht verwendet werden.