O wie Öffentliche Spielplätze

spielplatzlexikon

O wie Öffentliche Spielplätze

Öffentliche Spielplätze

Als öffentliche Spielplätze gelten alle frei zugänglichen Spielplätze, auch wenn sie vermeintlich auf Privatgrund stehen. Die einzige Ausnahme bilden Einfamilienhäuser. Öffentliche Spielplätze sind demnach:

 – Spielplätze der Städte und Gemeinden
 – öffentliche Parkanlagen
 – Kindergärten
 – Kinderkrippen
 – Schulen
 – Mietwohnanlagen
 – Eigentumswohnanlagen
 – Sport- und Freizeitanlagen
 – Schwimmbäder
 – Vereinsgelände
 – Hotels, Ferienanlagen
 – Restaurants, Schnellimbisse, Gaststätten
 – Autobahnraststätten, Tankstellen
 – Einkaufszentren
 – alle touristisch genutzten Anlagen
 – Gaststätten, Biergärten
 – öffentliche Gartenausstellungen

Alle öffentlichen Spielplätze und deren Spielgeräte müssen in der EU seit 1998 der europäischen Norm DIN EN 1176 (und 1177) entsprechen. Ebenfalls sind dabei die DIN 18034 (Anforderungen und Hinweise für Planung und Betrieb) zu beachten, sowie für Spielplätze in Schulen und Kindergärten die Merkblätter der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung).