S wie Spielplatzprüfung

spielplatzlexikon

S wie Spielplatzprüfung

Spielplatzprüfung

Empfehlung für Erstabnahme und jährliche Hauptinspektion:

Mindestprüfumfang des Spielplatzes:
 – Zugangssituation, Einfriedung und Beschilderung
 – Ausstattungselemente und Vegetation nach Verkehrssicherungspflicht
 – Giftpflanzen nach DIN 18034 und gefährdende Verunreinigungen

Mindestprüfumfang der Spielplatzgeräte:
 – Frei – und Fallraum, Aufprallfläche
 – Betriebssicherer Zustand der Geräte einschließlich Stabilität
 – Anlagensicherheit infolge von Reparaturen, Veränderungen und Eigenbauten
 – Gefahren durch Witterungseinflüsse und Vandalismus
 – Funktionalität, Verschleiß, Fangstellen

Nach Erstabnahme bzw. Hauptinspektion ist ein Prüfbericht zu erstellen!

Schadensersatz

§823 BGB Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetzt verstößt.

Die Pflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen wird als “Verkehrssicherungspflicht” bezeichnet.

Spielplatzschild

Bei für die Öffentlichkeit zugänglichen Spielplätzen ist ein Hinweisschild (Piktogramm) mit folgenden Angaben anzubringen:
 – allg. Notrufnummer
 – Telefonnummer des Wartungspersonals
 – Name des Spielplatzes
 – Adresse des Spielplatzes
 – andere relevante örtl. Informationen

Spielrisiko

Erkennbare Risikone müssen möglich und erlaubt sein, damit Kinder lernen können, mit Risiken und Gefahren umzugehen. Die Risiken müssen den Fähigkeiten der Kinder angepasst sein. Versteckte Risiken vermeiden!

Spielplatzgeräte

Spielplatzgeräte sind definiert als Geräte und Bauten, einschließlich Bauteilen und Konstruktionselementen, an oder mit denen sich Kinder drinnen oder draußen 

Sicherehitsbereiche

• Bei Fallhöhen bis 1,50 m umlaufen 1,50 m
• Bei Fallhöhen von 1,50 m bis 3,00 m 2/3 der Fallhöhe zuzüglich 0,50 m
• Im Rutschenauslauf nach vorne 2,00 m, seitlich 1,00 m
• Im Schaukelbereich in beide Richtungen Abhängelänge x 0,8567 zzgl. 2,25 m
• Bei Karussells und Drehscheiben umlaufend 2,00 – 3,00 m